GESCHÄFTSBEDINGUNGEN/KONDITIONEN FÜR SEMINARE, BANKETTE UND HOTELZIMMER
1 Gültigkeit
Diese Bedingungen gelten für die Erbringung von Logisleistungen sowie für die Überlassung von Konferenz- und Banketträumen zur Durchführung von Veranstaltungen im Hotel Engel (EKG Hotel AG) und für alle mit diesen zusammenhängenden weiteren Lieferungen und Leistungen. Sie gelten in gleicher Weise für die Überlassung sonstiger Räume, Vitrinen und Flächen, in mit dem Hotel verbundenen Veranstaltungsbereichen. Es gelten ausschliesslich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Gastes, des Veranstalters, des Bestellers, werden, wenn diese durch uns nicht schriftlich akzeptiert wurden, nicht Vertragsinhalt.
2 Zustandekommen des Vertrages
Der Mietvertrag ist abgeschlossen, sobald der Seminarraum oder das Hotelzimmer schriftlich bestellt und durch das Hotel Engel bestätigt, bzw. rückbestätigt wurde. Der Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden. Eine Unter- oder Weitervermietung sowie die Nutzung von Hotelzimmern zu anderen Zwecken als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Wird die Reservierung durch einen Dritten vorgenommen, so wird auch dieser Vertragspartner und haftet für alle sich aus diesem Vertrag ergebenen Verbindlichkeiten neben dem Gast als Gesamtschuldner
3 Teilnehmerzahl
Der Besteller verpflichtet sich, dem Hotel Engel die garantierte Teilnehmerzahl an einer Veranstaltung spätestens 72 Stunden vor dem Veranstaltungstermin mitzuteilen. Spätere Abweichungen nach unten können innerhalb dieser Frist nicht mehr berücksichtigt werden. Die Garantie ist Basis der Abrechnung. Abweichungen der Teilnehmerzahl nach oben gegenüber der garantierten Zahl werden akzeptiert. Bei Überschreitung nach oben wird die tatsächliche Personenzahl berechnet.
4 Nutzungsdauer
Reservierte Seminarräume stehen dem Gast nur während der im Vertrag vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine andere Nutzungsdauer bedarf der Einwilligung des Hotel Engel. Reservierte Zimmer stehen dem Gast während der vereinbarten Zeit von frühestens 14.00 Uhr am Anreisetag bis 11.00 Uhr am Abreisetag zur ausschliesslichen Nutzung zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder eine Zahlungsgarantie des Auftraggebers geleistet wurde, hat das Hotel Engel das Recht, das gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann.
5 Annullation von Seminarräumen & Hotelzimmern
Bei Um- oder Abbestellungen von reservierten, definitiv bestätigten Hotelzimmern, Seminarräumen oder Arrangements werden in Rechnung gestellt:
Seminarräume, Säle, Essen und Bankette, Gruppenreservierung
(ab 5 Zimmer)
bis 61 Tage vor dem Anlass keine Kosten
40 bis 60 Tage vor dem Anlass 30% des Arrangement
inkl. Hotelzimmer
20 bis 39 Tage vor dem Anlass 50% des Arrangement inkl. Hotelzimmer
8 bis 19 Tage vor dem Anlass 70% des Arrangement
inkl. Hotelzimmer
1 bis 7 Tage vor dem Anlass 90% des Arrangements
inkl. Hotelzimmer
am Tag der Ankunft 100% des Arrangements
inkl. Hotelzimmer
(Zur Berechnung des entgangenen Umsatzes gelten unsere Erfahrungswerte).
Hotelzimmer, Einzelreservierung (bis 5 Zimmer)
48 Stunden vor Ankunft kostenlos möglich
Weniger als 48 Stunden vor Ankunft 100% des Arrangements
Um Missverständnissen vorzubeugen, können wir Annullationen nur in schriftlicher Form akzeptieren.
Hat das Hotel Engel begründeten Anlass zur Annahme, dass die Veranstaltung oder das Arrangement den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hotel Engel gefährden kann, so ist das Hotel Engel berechtigt, die Reservationsvereinbarung jederzeit entschädigungslos aufzulösen.
6 Zahlungsmodalität
Das Hotel Engel ist berechtigt, im Umfang der Reservation ganz oder teilweise Vorauszahlung zu verlangen, insbesondere bei grösseren Anlässen oder wenn der Gast nicht mit dem Veranstalter identisch ist. Ohne andere Abrede stellt jedoch das Hotel Engel dem Gast die entstandenen Aufwendungen im Anschluss an die Veranstaltung bzw. an das Arrangement in Rechnung. Der Gast verpflichtet sich, Rechnungen des Hotel Engel vor Abreise bzw. innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Für Seminar- und Bankettarrangements können Kreditkarten nach Absprache akzeptiert werden.
Für Rechnungen ins Ausland berechnen wir 3% des Rechnungsbetrages (mindestens CHF 20.00) für die Bearbeitungsgebühren.
7 Preisanpassungen
Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
8 Haftung
Der Veranstalter haftet gegenüber dem Hotel für Beschädigungen der Einrichtungen oder des Inventars und für Verluste, die durch den Veranstalter, seine Hilfspersonen oder Teilnehmer verursacht wurden. Um Schäden vorzubeugen, ist das Anbringen von Dekorationsmaterial und anderen Gegenständen stets mit dem Hotel abzustimmen. In jedem Fall hat der Veranstalter darauf zu achten, dass das Material den feuerpolizeilichen Anforderungen entspricht.
Betreffend den vom Gast, vom Veranstalter, von Referenten oder Teilnehmern oder Dritten eingebrachten Gegenständen, Kleider, Materialien oder Exponaten lehnt das Hotel Engel jede Haftung für Diebstahl und/oder Beschädigung ab. Es obliegt dem Veranstalter, entsprechende Versicherungen abzuschliessen. Das Hotel kann den Nachweis solcher Versicherungen verlangen.
Für die Versicherung sowie das Bedienen von mitgebrachten Gegenständen (Technik etc.) ist der Veranstalter verantwortlich.
9 Servicehaftung
Das Hotel bemüht sich um die pünktliche Ausführung von Weckaufträgen, die Rechtzeitigkeit und Richtigkeit von Nachrichtenübermittlungen und eine rechtzeitige Überbringung von Warensendungen aller Art. Aus obigem Absatz ergibt sich jedoch keinerlei Haftung des Hotels.
10 Betriebszeiten
Die Öffnungs- und Betriebszeiten der verschiedenen Hotelbereiche sind verbindlich. Ausnahmen bedürfen der vorherigen Einwilligung des Hotel Engel.
11 Abendliche Verlängerungen
Abendliche Verlängerungen der Veranstaltung sind nur in vorheriger Abstimmung mit dem Hotel Engel möglich. Wird mit der reservierten Veranstaltungsdauer die gesetzliche Schliessungsstunde (Polizeistunde) überschritten, (bis max. 02.00) hat sich der Gast so frühzeitig als möglich mindestens aber 14 Tage vor dem Anlass an das Hotel Engel zu wenden, damit die erforderliche Bewilligung eingeholt und die organisatorischen Massnahmen getroffen werden können. Extrapersonalkosten werden in diesem Falle dem Veranstalter in Rechnung gestellt.
Nach Mitternacht erheben wir einen Nachtzuschlag (Mehraufwand Nachtarbeitszeit MitarbeiterInnen):
Montag bis Sonntag ab 24.00 Uhr: Pro Stunde CHF 200.00
ab 02.00 Uhr: Pro Stunde CHF 300.00
12 Zeitliche Verschiebungen
Bei unvorhergesehenen zeitlichen Verschiebungen bzw. Verspätungen zur Inanspruchnahme von Verpflegungsleistungen durch den Gast, behält sich das Hotel Engel vor, den zusätzlichen notwendigen Personalaufwand in Rechnung zu stellen.
Bei warmen Essen und Apéros:
Ansätze: Service/Buffetpersonal pro Stunde CHF 35.00
Koch/Chef de Service pro Stunde CHF 50.00
Bankettleiter pro Stunde CHF 60.00
13 Nachtruhen
Ab 22.00 Uhr sind Fenster und Türen geschlossen zu halten und die Lautstärke der Musik ist zu reduzieren. Gäste, welche sich im Freien aufhalten sind gebeten, sich ruhig zu verhalten. Den Anweisungen des Hotelpersonals ist Folge zu leisten. Bei Reklamationen und allfälligen Bussen haftet der Veranstalter bzw. Hotelgast.
14 Spezialbewilligungen
Der Veranstalter hat alle für die Durchführung der Veranstaltung gegebenenfalls notwendigen behördlichen Erlaubnisse, rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung dieser Erlaubnisse sowie aller sonstigen öffentlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Veranstaltung. Zeitungsanzeigen und öffentliche Einladungen sowie Verkaufsveranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotel Engel. Das Hotel hat das Recht, die Veranstaltung abzusagen, wenn durch die Veröffentlichung wesentliche Interessen des Hotels beeinträchtigt werden oder das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw. der anderen Gäste zu gefährden droht. Dem Veranstalter stehen in diesem Falle keine Schadensersatzansprüche zu. Werden bei Veranstaltungen Rechte Dritter (Urheberrechte etc.) berührt, so ist der Veranstalter verpflichtet, vor Durchführung der Veranstaltung entsprechende Genehmigungen auf eigene Kosten einzuholen und anfallende Gebühren direkt zu entrichten.
15 Extraleistungen
Die Preisangaben des Hotel Engel für Extraleistung und Mieten von Infrastruktur können aus der Seminardokumentation und den Bankettvorschlägen entnommen werden. Der Veranstalter von Banketten und Seminaren verpflichtet sich alle Speisen und Getränke die im Hotel oder auf dessen Gelände konsumiert werden vom Hotel Engel zu beziehen; eventuelle Ausnahmen werden mit einer Gebühr verrechnet.
Die Bestuhlungsform sowie eine ungefähren Ablaufplan benötigen wir 2 Wochen vor dem Anlass.
Bei kurzfristigen Änderungen werden Mitarbeiterkosten verrechnet.
Kader à CHF 80.00/h; Mitarbeiter à CHF 50.00/h.
16 Technik Licht und Ton
Die Technik wird nach Vereinbarung zur Nutzung erläutert und gezeigt.
Es handelt sich lediglich um die Grundbedienung der Geräte. Ist tieferes Wissen von einem Techniker gefragt, organisieren wir Ihnen gerne einen Fachmann für CHF 120.00/Stunde + Wegpauschale CHF 20.00.
Licht und Ton sind standardmäßig eingestellt, wird diese Einstellung verändert, wird der Aufwand zum wieder richtig einstellen in Rechnung gestellt (CHF 120.00/Stunde + Wegpauschale CHF 20.00).
17 Technische Installationen und Showeffekte
Bei vom Veranstalter mitgebrachten technischen Installationen und Showeffekten, muss den Sicherheitsbestimmungen des Hotel Engel immer Rechnung getragen werden. Die Verwendung von brennbaren und feuergefährlichen Materialien auch für Showeffekte ist aus Sicherheitsgründen ausdrücklich untersagt.
18 Anlieferung
Da das Hotel Engel über keine Lagerräume für mitgebrachte Technik oder Ausstellungsgut verfügt, soll die Anlieferung der Waren vom Veranstalter so kurzfristig wie möglich geplant werden und nach der Veranstaltung sofort wieder abgeholt werden.
Material (Schachteln, Packmaterial etc.) welches nach der Veranstaltung in den Räumlichkeiten zurückgelassen wird, wird vom Hotel Engel fachgerecht entsorgt und die Kosten werden dem Gast in Rechnung gestellt.
19 Fundsachen
Fundsachen werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Andernfalls werden die Sachen nach Ablauf einer einjährigen Aufbewahrungsfrist dem lokalen Fundbüro oder einer gemeinnützigen Organisation übergeben (Porto wird verrechnet).
20 Euro und Fremdwährungen
Die Umrechnung in Euro und Fremdwährungen erfolgen zum Tageskurs.
21 Änderungen
Änderungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingung bedürfen der Schriftlichkeit.
22 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Liestal BL. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
© EKG HOTEL AG 02/2019