AGB
FÜR SEMINARE, BANKETTE UND HOTELZIMMER
1 Gültigkeit
Diese Bedingungen gelten für die Erbringung von Logisleistungen sowie für die Ueberlassung von Konferenz- und Banketträumen zur Durchführung von Veranstaltungen und für alle mit diesen zusammenhängenden weiteren Lieferungen und Leistungen. Sie gelten in gleicher Weise für die Ueberlassung sonstiger Räume, Vitrinen und Flächen in mit dem Hotel verbundenen Veranstaltungsbereichen. Es gelten ausschliesslich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Gastes, des Veranstalters, des Bestellers, werden dann, wenn diesen durch uns nicht schriftlich akzeptiert wurden, nicht Vertragsinhalt.
2 Zustandekommen des Vertrages
Der Mietvertrag ist abgeschlossen, sobald der Seminarraum oder das Hotelzimmer schriftlich bestellt und durch das Hotel Engel bestätigt, bzw. rückbestätigt wurde. Der Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden. Eine Unter- oder Weitervermietung sowie die Nutzung von Hotelzimmern zu anderen Zwecken als Wohnzwecken bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Wird die Reservierung durch einen Dritten vorgenommen, so wird auch dieser Vertragspartner und haftet für alle sich aus diesem Vertrag ergebenen Verbindlichkeiten neben dem Gast als Gesamtschuldner.
3 Teilnehmerzahl
Der Besteller verpflichtet sich, dem Hotel Engel die endgültige Teilnehmerzahl möglichst frühzeitig, spätestens aber 3 Werktage vor dem Veranstaltungstermin schriftlich mitzuteilen. Bei späteren Abweichungen der Teilnehmerzahlt gegenüber der „endgültigen Teilnehmerzahl“ gilt:
- bis 5 % tiefere tatsächliche Teilnehmerzahl....Abrechnung nach tatsächlicher Teilnehmerzahl
-über 5 % tiefere tatsächliche Teilnehmerzahl...Die Abweichung wird mit max. 5 % der gebuchten Teilnehmerzahl berücksichtigt.
-bei späterer Erhöhung der tatsächlichen Teilnehmerzahl....Abrechnung nach tatsächlicher Teilnehmerzahl
4 Nutzungsdauer
Reservierte Seminarräume stehen dem Gast nur während der im Vertrag vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine andere Nutzungsdauer bedarf der Einwilligung des Hotel Engel. Reservierte Zimmer stehen dem Gast während der vereinbarten Zeit von frühestens 16.00 am Anreisetag bis 11.00 am Abreisetag zur ausschliesslichen Nutzung zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder eine Zahlungsgarantie des Auftraggebers geleistet wurde, hat das Hotel Engel das Recht, das gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann.
5 Annullation von Seminarräumen & Hotelzimmern
Bei Um- oder Abbestellungen von reservierten, definitiv bestätigten Hotelzimmern, Seminarräumen oder Arrangements werden in Rechnung gestellt:
Seminarräume, Säle, Essen und Bankette
60 bis 31 Tage vor Anlass..25 % der vereinbarten Leistungen
30 bis 15 Tage vor Anlass..50 % der vereinbarten Leistungen
14 bis 0 Tage vor Anlass.100 % der vereinbarten Leistungen
(Im Zweifel Mindestmenüpreis Bankett/Seminar x Zahl der angemeldeten Personen).
Hotelzimmer
60 bis 31 Tage vor Ankunft...25 % des Arrangements
30 bis 15 Tage vor Ankunft...50 % des Arrangements
14 Tage bis Ankunftstag......100 % des Arrangements
Hat das Hotel Engel begründeten Anlass zur Annahme, dass die Veranstaltung oder das Arrangement den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hotel Engel gefährden kann, so ist das Hotel Engel berechtigt, die Reservationsvereinbarung jederzeit entschädigungslos aufzulösen.
6 Zahlungsmodalität
Das Hotel Engel ist berechtigt, im Umfang der Reservation ganz oder teilweise Vorauszahlung zu verlangen, insbesondere bei grösseren Anlässen oder wenn der Gast nicht mit dem Veranstalter identisch ist. Ohne andere Abrede stellt jedoch das Hotel Engel dem Gast die entstandenen Aufwendungen im Anschluss an die Veranstaltung bzw. an das Arrangement in Rechnung. Der Gast verpflichtet sich, Rechnungen des Hotel Engel vor Abreise bzw. innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Für Seminar- und Bankettarrangements können keine Kreditkarten akzeptiert werden. Sollte unsere Rechnung nach 30 Tagen noch nicht beglichen sein, wird ein Verzugszins von 7% verrechnet.
7 Preisanpassungen
Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
8 Haftung
Der Gast haftet gegenüber dem Hotel Engel für Beschädigungen der Einrichtung oder des Inventars und für Verluste, die durch ihn bzw. seine Hilfspersonen oder Teilnehmer verursacht wurden, ohne dass das Hotel Engel dem Gast ein Verschulden nachweisen muss. Betreffend den vom
Gast, vom Veranstalter, von Referenten oder Teilnehmern oder Dritten eingebrachten Gegenständen, Kleider, Materialien oder Exponaten lehnt das Hotel Engel jede Haftung für Diebstahl und/oder Beschädigung ab. Es obliegt dem Veranstalter, entsprechende Versicherungen abzuschliessen. Das Hotel kann den Nachweis solcher Versicherungen verlangen.
9 Servicehaftung
Das Hotel bemüht sich um die pünktliche Ausführung von Weckaufträgen, die Rechtzeitigkeit und Richtigkeit von Nachrichtenübermittlungen und eine rechtzeitige Ueberbringung von Warensendungen aller Art. Aus obigem Absatz ergibt sich jedoch keinerlei Haftung des Hotels.
10 Betriebszeiten
Die Öffnungs- und Betriebszeiten der verschiedenen Hotelbereiche sind verbindlich. Ausnahmen bedürfen der vorherigen Einwilligung des Hotel Engel.
11 Abendliche Verlängerung
Abendliche Verlängerungen der Veranstaltung sind nur in vorheriger Abstimmung mit dem Hotel Engel möglich. Wird mit der reservierten Veranstaltungsdauer die gesetzliche Schliessungsstunde (Polizeistunde) überschritten, (bis max. 02.00) hat sich der Gast so frühzeitig als möglich mindestens aber 14 Tage vor dem Anlass an das Hotel Engel zu wenden, damit die erforderliche Bewilligung eingeholt und die organisatorischen Massnahmen getroffen werden können. Extrapersonalkosten werden in diesem Falle dem Veranstalter in Rechnung gestellt.
12 Spezialbewilligungen
Der Veranstalter hat alle für die Durchführung der Veranstaltung gegebenenfalls notwendigen behördlichen Erlaubnisse rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung dieser Erlaubnisse sowie aller sonstigen öffentlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Veranstaltung.
Zeitungsanzeigen und öffentliche Einladungen sowie Verkaufsveranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotel Engel. Das Hotel hat das Recht, die Veranstaltung abzusagen, wenn durch die Veröffentlichung wesentliche Interessen des Hotels beeinträchtigt werden oder das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw. der anderen Gäste zu gefährden droht. Dem Veranstalter stehen in diesem Falle keine Schadensersatzansprüche zu. Werden bei Veranstaltungen Rechte Dritter (Urheberrechte etc.) berührt, so ist der Veranstalter verpflichtet, vor Durchführung der Veranstaltung entsprechende Genehmigungen auf eigene Kosten einzuholen und anfallende Gebühren direkt zu entrichten.
13 Extraleistungen
Die Preisangaben des Hotel Engel für Extraleistung und Mieten von Infrastruktur können aus der Seminardokumentation und den Bankettvorschlägen entnommen werden. Der Veranstalter von Banketten und Seminaren verpflichtet sich alle Speisen und Getränke die im Hotel oder auf dessen Gelände konsumiert werden vom Hotel Engel zu beziehen; eventuelle Ausnahmen werden mit einer Gebühr verrechnet.
14 Technische Installationen und Showeffekte
Bei vom Veranstalter mitgebrachten technischen Installationen und Showeffekten muss den Sicherheitsbestimmungen des Hotel Engel immer Rechnung getragen werden. Die Verwendung von brennbaren und feuergefährlichen Materialien auch für Showeffekte ist aus Sicherheitsgründen ausdrücklich untersagt.
15 Anlieferung
Da das Hotel Engel über keine Lagerräume für mitgebrachte Technik oder Ausstellungsgut verfügt, soll die Anlieferung der Waren vom Veranstalter so kurzfristig wie möglich geplant werden und nach der Veranstaltung sofort wieder abgeholt werden.
Material (Schachteln, Packmaterial etc.) welches nach der Veranstaltung in den Räumlichkeiten zurückgelassen wird, wird vom Hotel Engel fachgerecht entsorgt und die Kosten werden dem Gast in Rechnung gestellt.
16 Fundsachen
Fundsachen werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Andernfalls werden die Sachen nach Ablauf einer einmonatigen Aufbewahrungsfrist dem lokalen Fundbüro oder einer gemeinnützigen Organisation übergeben.
17 Euro und Fremdwährungen
Die Umrechnung in Euro und Fremdwährungen erfolgen zum Tageskurs.
18 Änderungen
Änderungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingung bedürfen der Schriftlichkeit.
19 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Liestal BL. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
© EKG HOTEL AG
4/2001





